Covid-19 – Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor

Die ab heute gültige Lockerungsverordnung bedeutet für den Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen, Training (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürfen. In…

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Änderungen der Covid-19-Lockerungsverordnung ab 14.09.

Seit 14.09. gibt es wieder Änderungen der COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betreffen. In allen Indoorbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Sekretariat/Geschäftsstelle, Vereinslokal/-heim, Indoor-Sportstätte/Garderobe,…). Während der Sportausübung…

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